Brunnenwasser

Brunnen­wasser

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung bezieht ihr Trinkwasser von den lokalen Wasserwerken aus dem öffentlichen Leitungsnetz. Vor allem in ländlichen Gebieten ist es jedoch üblich und kann es auch sinnvoll sein, das Trinkwasser vollständig dem eigenen Brunnen zu entnehmen. Hinzu kommt, dass es immer beliebter wird, Brunnen zur Bewässerung des eigenen Gartens anzulegen. Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG §46) ist dies grundsätzlich erlaubt, wenn die Entnahme für den Haushalt erfolgt. Eine Genehmigung muss nicht eingeholt werden, es besteht jedoch Anzeigepflicht. Trotz der unkomplizierten Zugänglichkeit von Brunnenwasser sollte man sich darüber im Klaren sein, dass einige gesetzliche Pflichten einzuhalten sind und dass das eigene Brunnenwasser nicht immer die Qualität des Leitungswassers erreicht.

Gesetzliche Pflichten

Das eigene Brunnenwasser ist nur dann Privatsache, wenn es eine Qualität hat, die die Allgemeinheit nicht gefährdet. Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass von Trinkwasser keine Krankheiten ausgehen dürfen, die Details hierfür sind im Rahmen der Trinkwasserverordnung geregelt. Dazu gehören die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit und die Materialien und Werkstoffe der Hausbrunnenanlage, sowie die Pflichten des Betreibers des Brunnens und die Überwachungsaufgaben des Gesundheitsamtes. Zu den Pflichten des Brunnenbetreibers gehören die Anzeige des Brunnens beim Gesundheitsamt und die regelmäßige Untersuchung des Brunnenwassers. Auf welche Substanzen das Wasser zu untersuchen ist, hängt auch von den lokalen Gegebenheiten ab und ist beim zuständigen Gesundheitsamt zu erfragen. Auf jeden Fall muss das Wasser jährlich auf die in der Trinkwasserverordnung vorgesehenen mikrobiologischen Parameter untersucht werden. Die Häufigkeit der Untersuchung der chemischen und physikalischen Parameter hängt davon ab, ob das Wasser an Dritte abgegeben wird und wie die Analysen der Vorjahre ausgefallen sind.

Probleme und Gefährdungen

Die regelmäßige Überprüfung der Wasserqualität entsprechend den gesetzlichen Anforderungen liefert stets nur eine Momentaufnahme. Plötzliche Veränderungen durch eindringendes Regenwasser oder Schadstoffe können nicht ausgeschlossen werden. Hausbrunnen sind meist in geringen Tiefen angelegt (häufig unter 10m), so dass die Filterleistung durch den umgebenden Boden begrenzt ist. Schadstoffe von der Oberfläche gelangen so in höheren Konzentrationen in das Wasser. Für die Gewinnung von Leitungswasser werden dagegen extra Wasserschutzgebiete ausgewiesen und die Brunnen sind in der Regel deutlich tiefer. Daher sollte der Nutzer eines Hausbrunnens auch die Umgebung des Brunnens im Blick haben und Auffälligkeiten in Aussehen und Geschmack des Wassers beobachten und ernstnehmen.

 

Laut DIN 2001-1 sollten Anlagen zur Aufnahme von Schmutzwasser und Abfällen (z.B. Abwassersammelgruben, Mülldeponien) möglichst weit, mindestens jedoch 25 Meter von Hausbrunnen entfernt sein. Auch Tierhaltung sollte in diesem Bereich nicht stattfinden. Ebenso können Verunreinigungen von Landwirtschaft (z.B. Dünger, Pflanzenschutzmittel), Altlasten, Autobahnen oder z.B. Fischteichen ausgehen. Weiterhin können Beschädigungen des Brunnens z.B. durch Baumwurzeln das Eindringen von Schadstoffen begünstigen. Hinzu kommen Einzelereignisse wie Starkregen, Streusalz des Winterdienstes oder aber auch Tierkadaver im Brunnen durch schadhafte Brunnenabdeckungen. Wichtig ist das Wissen um solche Umgebungseinflüsse auch, um den Umfang der sinnvollen Parameter für eine Wasseruntersuchung bestimmen zu können. Eine Kombination aus Beobachtung der Umgebung und Wasseruntersuchungen bietet die größtmögliche Sicherheit über die  Wasserqualität.

Vor­sorge­maß­nahmen

Die wichtigste Vorsorgemaßnahme ist die Beauftragung von Fachleuten für die Einrichtung des Brunnens und des Leitungsnetzes sowie bei technischen Problemen. Trinkwasserinstallationen können die Qualität von Wasser gravierend beeinflussen und sollten daher stets von Fachleuten ausgeführt werden. Kupferrohre dürfen z.B. nicht bei jeder Wasserbeschaffenheit verwendet werden, da Kupfer ggf. in größeren Mengen ins Wasser gelöst wird. Auch passiert es immer wieder, dass aufgrund einer unsachgemäß ausgeführten Mischinstallation aus einem bakteriologisch belasteten Hausbrunnen Bakterien in das lokale Leitungswassernetz gelangen.

 

Wichtig ist auch das Führen eines Betriebsbuches für den Brunnen. In dieses gehören Angaben zu Planung und Bau der Anlage, zum laufenden Betrieb (Wartung, Reinigung, Menge des geförderten Wassers) und zur Überwachung (Untersuchungsergebnisse und Begehungen). Hilfreich ist auch eine saisonale Ereignisübersicht. Hier sollte alles aufgeführt werden, was die Qualität des Brunnenwassers beeinflussen könnte.

 

Sollte das Wasser unzureichend sein, muss schlimmstenfalls die Nutzung ausgesetzt werden. Häufig bietet sich aber die Möglichkeit, die Wasserqualität mithilfe von Filteranlagen zu verbessern, die auf die spezielle Problematik abgestimmt sind.

 

Quellen:

  • Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen; Empfehlungen für Betrieb und Nutzung; UBA Broschüre
  • Trinkwasser aus dem eigenen Brunnen, Fachdienst Umwelt/ Kreis Pinneberg