Wasserhahn

Trink­wasser­ver­ordnung

Wasser für den menschlichen Gebrauch, kurz Trinkwasser, wird täglich zwingend von jedem konsumiert und stellt die Basis für die Herstellung vieler Lebensmittel dar. Es wird durch Wasserversorgungsanlagen (Wasserwerke) gewonnen und kontrolliert und über die Trinkwasserinstallation (Rohrleitungssystem) an Endkunden und industrielle Verbraucher abgegeben. In seltenen Fällen erfolgt die Gewinnung direkt aus Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Hausbrunnen). Da es das wichtigste Lebensmittel ist und darüber hinaus zur Körperpflege und -reinigung verwendet wird, werden höchste Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser gestellt. Insgesamt 53 Parameter werden z.Z. zur Beurteilung herangezogen. Die Auswahl der Parameter, die Analyseverfahren, die  Häufigkeit der Untersuchungen und die zulässigen Grenzwerte sind in der Trinkwasserverordnung von 2001, zuletzt geändert am 7.08.2013 verbindlich festgelegt. Dabei wird differenziert betrachtet, ob es sich um Wasser von größeren Wasserwerken oder aus Kleinanlagen (Hausbrunnen) handelt und auch ob das Wasser fließend durch Leitungen transportiert wird oder zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist. Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Trinkwasserverordnung auf Landesebene, die Länder setzen regional zuständige Behörden ein.

Anforderungen an Trinkwasser

Die Anforderungen an Trinkwasser richten sich nicht nur nach der menschlichen Gesundheit, sondern müssen auch allgemein ästhetische sowie technische Aspekte berücksichtigen. Beispielsweise darf nur so viel Eisen im Trinkwasser enthalten sein, dass Wäsche beim Waschen keine braunen Flecken bekommt, auch wenn ein höherer Eisengehalt nicht gesundheitsschädlich wäre. In einigen Fällen ist es wiederum sinnlos, besonders strenge Grenzwerte festzusetzen, wenn es technisch oder ökonomisch nicht möglich ist, entsprechend reines Wasser bereitzustellen. Und letztendlich muss Analysetechnik verfügbar sein und die Schadwirkung von Stoffen muss bekannt sein. Bei über 20.000 künstlichen Substanzen, die durch Industrie und Landwirtschaft in die Naturkreisläufe eingebracht wurden und werden, ist das keine Selbstverständlichkeit. Die Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung sind also ein Kompromiss und werden entsprechend den Fortschritten in der Analytik und Wasseraufbereitungstechnik ständig angepasst. Trotzdem ist Trinkwasser das am strengsten kontrollierte Lebensmittel überhaupt.

 

Die Anforderungen an Mineral-, Tafel – oder Quellwasser sind anders gestaltet, diese sind in der Mineral- und Tafelwasserverordnung festgelegt.

An­forder­ungen an Trinkwasser für Säuglinge & Kleinkinder

Der kleinkindliche Organismus hat im Vergleich mit dem Organismus eines Erwachsenen einen deutlich höheren Wasserdurchsatz, gleichzeitig arbeiten die Organe aber noch nicht optimal. Die volle Funktionsfähigkeit der Leber wird z.B. erst mit dem 6. Lebensjahr erreicht. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung berücksichtigen das jedoch nicht, sie orientieren sich am erwachsenen Organismus. Eine Orientierungsmöglichkeit bietet hier die Mineralwasserverordnung, die für die Deklaration „für Säuglinge geeignet“ niedrigere Grenzwerte einiger Stoffe vorgibt. Konkrete Probleme in Deutschland bestehen vor allem in Gegenden mit intensiver Landwirtschaft, wo das Leitungswasser zu hohe Nitrat- oder Uranwerte für Säuglinge aufweisen kann.

 

Quelle:

  • Trinkwasserverordnung 2001 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2977), die durch Artikel 4 Absatz 22 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist.